Gemeinsame Presseerklärung von ADFC Essen & FUSS e.V. - Promenadenweg in Kettwig

Bei der Entwicklung eines konkreten Lösungsvorschlages wurden die Verbände, die das Thema aufgebracht hatten, trotz ausdrücklichen Wunsches leider nicht mit einbezogen.

Gemeinsame Presseerklärung des ADFC Essen e.V. und von FUSS e.V., Ortsgruppe Essen

Artikel WAZ/NRZ vom 28/29.09.2020:  Essen- Kettwig: Lösung für zu enge Fahrradstraße in Sicht

Bei der Entwicklung eines konkreten Lösungsvorschlages wurden die Verbände, die das Thema aufgebracht hatten, trotz ausdrücklichen Wunsches leider nicht mit einbezogen.

Der über den Artikel in der NRZ/WAZ vorgeschlagene Weg geht an verbindlichen Ausführungsvorschriften des städtischen Straßenbaus (RASt) vorbei und führt nach Ansicht der Rad- und Fuß-Verbände nicht zu einer rechtskonformen Lösung.

Auf dem Ruhrtalradwanderweg einen Vorrang für Radfahrende zu schaffen ist aus Sicht beider Verbände richtig. Hierzu eine Fahrradstraße einzurichten, wie anfangs vorgesehen, auch weiterhin eine gute Lösung. Dabei sind aber auch die Interessen der Zufußgehenden und die rechtlichen Anforderungen an die Infrastruktur zu beachten.

Fahrradstraßen (Verkehrseichen 244) müssen sicher sein: Im Promenadenweg in Kettwig findet allerdings weiterhin mobiler Individualverkehr statt, in der Regel sogar als Parksuchverkehr, der neben Behinderungen auch akute Gefahren für Radfahrende verursacht. Das linksseitige Parken in engen Einbahnstraßen stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle dar.

Obwohl Radfahrende in einer „Fahrradstraße“ Vorrang haben sollten, werden sie auch weiterhin dem Autoverkehr ausweichen müssen, dafür hätten sie in der von der Verwaltung angestrebten Lösung etwas mehr Platz.

Das Verkehrszeichen 244 (Fahrradstraße) alleine lässt erst einmal keinen KFZ- Verkehr zu und bedarf eines Zusatzzeichens zur Freigabe für Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber wollte damit zum Ausdruck bringen, dass hier grundsätzlich außer Radverkehr keine weitere Verkehrsart zugelassen ist. Sowohl der Durchgangsverkehr als auch die Parkplätze gehören aus grundsätzlicher Sicht des Gesetzgebers nicht dorthin, wenn, wie im Falle des Promenadenwegs die Erreichbarkeit der Wohnimmobilien auch ohne das Befahren dieses Schutzbereiches möglich ist.

Der zitierte Gehweg an der Promenade ist nicht etwa zu breit, sondern entspricht mit 2,5 m der anzuwendenden Norm bei der Neueinrichtung von Gehwegen.

Das hüftseitige Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich untersagt. Wenn der regelgerecht erstellte Gehweg nun durch die Verwaltung unzulässigerweise zu Gunsten des PKW-Parkens schmaler gesetzt werden und damit faktisch zum Parkraum umgewidmet werden sollte, entspräche dies nicht mehr den aktuellen Straßenbauvorschriften.

Ein direkt am Ufer gelegener Gehweg, der hier als Alternative angeführt wird, müsste entsprechend der RASt ebenfalls eine Breite von 2,5 m aufweisen, was aktuell nicht der Fall ist.

Fuß e.V. Essen fordert, dass unabhängig von weiteren Umbaumaßnahmen Querungen für Zufußgehende zu schaffen (z.B. Zebrastreifen) und vor diesen Übergängen begleitende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu treffen sind, um Zufussgehenden eine gefahrlose Querung der Fahrbahn zu ermöglichen.

Die nebulöse Darstellung, dass die Anwohner der Bachstr. vor unlösbare Aufgaben gestellt würden, hilft nicht wirklich weiter. Dies insbesondere, da in Nähe der Bachstraße auch andere potenzielle Parkflächen für die Bewohner vorhanden sind, die den Rad- und Fußverkehr nicht einschränken würden.

Bei der Lösung der Probleme, insbesondere wo sie konkret benannt werden, stehen ADFC Essen und FUSS e.V. selbstverständlich auch weiterhin konstruktiv für Gespräche zur Verfügung.

FUSS e.V., Ortsgruppe Essen                                                   ADFC Essen e.V.

Wolfgang Packmohr                                                                  Marc Zietan

Ortsgruppensprecher                                                                 Vorsitzender


https://essen.adfc.de/pressemitteilung/gemeinsame-presseerklaerung-von-adfc-essen-fuss-ev-promenadenweg-in-kettwig

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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